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    Literaturpreis

    Geschichte

    Der Solothurner Literaturpreis wird an deutsch schreibende Autor*innen vergeben, deren Gesamtwerk bzw. Oeuvre durch literarische Qualität, künstlerische Individualität und inhaltliche Relevanz hervorsticht.

    Der Solothurner Literaturpreis wird während der Solothurner Literaturtage an einer Preisverleihung überreicht. Die Preissumme beträgt CHF 15’000. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Preisvergabe.

    Der Solothurner Literaturpreis wurde erstmalig 1991 und ab 1994 bis 2021 jährlich an deutschsprachige Autor*innen vergeben. Nach einem einjährigen Unterbruch wird der Preis ab 2023 wiederum jährlich verliehen, und zwar dank der finanziellen Unterstützung durch die Däster Schild Stiftung und der Stadt Solothurn.

    Träger des Preises ist ab 2023 der Verein «Solothurner Literaturtage».

    Reglement
    1. Preisträgerin oder Preisträger

    Der Preis wird als Auszeichnung für hervorragende literarische Leistungen an deutsch schreibende Autorinnen und Autoren vergeben, für ihr Oeuvre, nicht für ein einzelnes Buch.

    1. Trägerschaft

    Träger des Solothurner Literaturpreises ist der Verein Solothurner Literaturtage.

    1. Aufgaben des Vorstandes des Vereins Solothurner Literaturtage

    Der Vorstand des Vereins Solothurner Literaturtage bestimmt die strategische Ausrichtung des Solothurner Literaturpreises und ernennt die Jury. Er erlässt das Reglement und beschliesst über das Budget. In der Vereinsrechnung wird für den Solothurner Literaturpreis eine separate Jahresrechnung geführt, welche der Mitgliederversammlung zur Genehmigung zu unterbreiten ist. Die Anwesenheit der Vorstandsmitglieder an der Preisverleihung ist erwünscht.

    1. Aufgaben der Geschäftsführung der Solothurner Literaturtage

    Die Geschäftsführung der Solothurner Literaturtage ist für die Organisation des Solothurner Literaturpreises und der Preisverleihung, die Administration sowie für das Budget, die Jahresrechnung und die Finanzierung sowie die Öffentlichkeitsarbeit verantwortlich.

    1. Wahl und Aufgaben der Jury

    Der Preisträger oder die Preisträgerin wird von einer Jury bestimmt. Die Jury besteht aus fünf Personen und wird vom Vorstand der Solothurner Literaturtage ernannt. Die Amtszeit beträgt drei Jahre, wobei eine einmalige Wiederwahl möglich ist.

    Die Jury konstituiert sich selbst: Sie bestimmt einen Vorsitzenden oder eine Vorsitzende, der/die die Jury nach aussen vertritt und die Sitzungen leitet. Sie organisiert ihre Sitzungen selbständig und hält deren Ergebnisse fest. Jurysitzungen können auch digital abgehalten werden.

    Die Jury trifft ihre Wahl bis Ende Dezember des jeweiligen Jahres. Das Vorgehen zur Bestimmung der Preisträgerin oder des Preisträgers legt die Jury selbst fest. Jedes Jurymitglied ist verpflichtet, gegenüber den anderen Mitgliedern sämtliche Umstände offenzulegen, welche im Verhältnis zu Personen, die für den Preis infrage kommen, eine Befangenheit begründen könnten. Der Preis wird an eine Preisträgerin / einen Preisträger als Gesamtpreis vergeben, eine Preisteilung ist ausgeschlossen.

    Der Jury kommt die ausschliessliche Zuständigkeit für die Bestimmung der Preisträgerin oder des Preisträgers zu. Sie ist in ihrer Wahl unabhängig vom Programm und den Organen der Solothurner Literaturtage. Ihre Entscheidungen sind endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

    Die Jurymitglieder sind in Bezug auf die Entscheidfindung innerhalb der Jury, insbesondere die in Erwägung gezogenen Kandidatinnen und Kandidaten, das Stimmenverhältnis sowie die Beratungen und Diskussionen, zur Verschwiegenheit verpflichtet.

    Es ist erwünscht, dass die Jurymitglieder an der Preisverleihung anwesend sind. Die Laudatio wird entweder von einem Jury-Mitglied gehalten oder an eine externe Expertin/einen externen Experten delegiert.

    1. Preisverleihung

    Der Solothurner Literaturpreis wird im Rahmen der Solothurner Literaturtage an einer öffentlichen Veranstaltung verliehen. Diese umfasst als zentrale Elemente eine Laudatio sowie andere, passende Elemente einer festlichen Würdigung.

    1. Erwünschte Aktivitäten der Preisträgerin/des Preisträgers

    7.1       Es ist erwünscht, dass sich die Preisträgerin oder der Preisträger neben der Preisverleihung an einer oder mehreren anderen Veranstaltungen im Rahmen der Solothurner Literaturtage beteiligt. Die Bereitschaft zu einer solchen Beteiligung ist aber keine Bedingung für die Preisvergabe und kein Kriterium für den Entscheid der Jury. Die Veranstaltungsteilnahme wird im Rahmen der üblichen Entschädigung der Solothurner Literaturtage zusätzlich vergütet.

    7.2           Es ist ebenfalls erwünscht, dass sich der Preisträger oder die Preisträgerin an Veranstaltungen mit Studierenden der Hochschule der Künste Bern (HKB) beteiligt. Diese finden im Jahr der Preisverleihung statt. Die Bereitschaft zur Beteiligung an diesen Veranstaltungen ist ebenfalls keine Bedingung für die Preisvergabe und kein Kriterium für den Entscheid der Jury.

    1. Preisgeld und Entschädigungen

    8.1          Der Preisträger/die Preisträgerin erhält ein Preisgeld von 15’000 Franken.

    8.2          Die Tätigkeit der Jurymitglieder wird entschädigt.

     

    Beschlossen vom Vorstand der Solothurner Literaturtage am 1. Juli 2022.

    Bisherige Preisträger*innen:

    2023 Gertrud Leutenegger
    2021 Iris Wolff
    2020 Monika Helfer
    2019 Karen Duve
    2018 Peter Stamm
    2017 Terézia Mora
    2016 Ruth Schweikert
    2015 Thomas Hettche
    2014 Lukas Bärfuss
    2013 Franz Hohler
    2012 Annette Pehnt
    2011 Peter Bichsel
    2010 Ulrike Draesner
    2009 Juli Zeh
    2008 Jenny Erpenbeck
    2007 Peter Weber
    2006 Matthias Zschokke
    2005 Kathrin Röggla
    2004 Barbara Honigmann
    2003 Hanna Johansen
    2002 Erich Hackl
    2001 Anna Mitgutsch
    2000 Christoph Hein
    1999 Birgit Vanderbeke
    1998 Thomas Hürlimann
    1997 Christoph Ransmayr
    1996 Klaus Merz
    1995 Wilhelm Genazino
    1994 Monika Maron
    1991 Ilse Aichinger